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BERECHTIGUNGSSCHEIN

BERECHTIGUNGSSCHEIN

 

DER BERECHTIGUNGSSCHEIN UND DAS TESTIMONIUM

Wie die wichtigsten Pilgerwege besitzt auch Franziskus’ Weg einen Berechtigungsschein und eine “offizielle” Konklusionsbescheinigung.

Der Berechtigungsschein

Der Berechtigungsschein ist ein religiöses Reisedokument, das den Pilger auf seinem Weg begleitet: es sagt über seine Identität, seine Kondition und sein Vorhaben aus. Bereits in antiken Zeiten nahmen diejenigen, die auf Glaubensreise gingen, einen – in Latein verfassten – Brief des Pfarrers, des Bischofs oder des Rektors der jeweiligen Brüderschaft mit, um zu beweisen das man aus religiösen Gründen reiste und somit in Klöstern, hospitales oder anderen Aufnahmestrukturen, die von Religiösen oder frommen Laien geleitet wurden, beherbergt zu werden.

Heute wird der Berechtigungsschein von einer religiösen Autorität erlassen, die die Verantwortung über das Niedergeschriebene auf sich nimmt, er muss deshalb in korrekter und verantwortlicher Weise benutzt werden. Dieser unterscheidet den echten Pilger von den anderen Reisenden und berechtigt zur “armen” Aufnahme, die entlang des Weges den Pilgern reserviert ist. Aber auch in kommerziellen Aufnahmestrukturen bekommt man mit dem Berechtigungsschein oft Vergünstigungen.

Er wird in den Raststationen und in den besuchten Orten abgestempelt und wenn man ihn in Assisi einreicht, erhält man das “Testimonium Viae Francisci”, als Bescheinigung der vollzogenen Pilgerreise, ähnlich wie in Santiago de Compostela für den Camino de Santiago – Santiagoweg oder in Rom für die/den Via Francigena- Jakobspilgerweg.

Der Berechtigungsschein des Pilgers ist kein Identitätsausweis. Wie für andere Reisewege gibt es verschiedene Berechtigungsscheine; der offizielle ist hier in diesen Seiten abgebildet und von der umbrischen Episkopalkonferenz und den wichtigsten Franziskanerfamilien genehmigt; er wird unter Mitarbeit der Region Umbrien veröffentlicht und verteilt.

Wie erhält man den Berechtigungsschein?

Der Berechtigungsschein wird normalerweise persönlich beantragt und abgeholt, um so mit jemandem über die Motovierung sprechen zu können, und die beste Weise, eine Pilgerreise anzutreten. Der Berechtigungsschein kann deshalb bei folgenden Stellen beantragt werden:

  • In einigen Klöstern und Pfarreien entlang Franziskus’ Weg und auf nationalem Territorium, indem man einen entsprechenden Antrag ausfüllt und einen zugeordneten Religiösen trifft. Die komplette Liste der Ausgabestellen kann man auf den Internetsites www.umbriafrancescosways.eu und www.viadifrancesco.it einsehen.

  • Falls man nicht persönlich erscheinen kann, kann man den Antrag aus den obengenannten Internetsites herunterladen und ihn per E-Mail in eines der angegebenen Pilgerbüros von Assisi oder Perugia senden. Der Berechtigungsschein wird dann per Post gesendet werden.

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